Ladungssicherung – Achtung auch beim Autotransport

Werkstätten und Autohäuser, die regelmäßig Fahrzeuge transportieren sollten ihr Augenmerk jetzt auf das Thema Ladungssicherung richten. Seit 1. September ist eine Novelle der entsprechenden VDI-Richtlinie 2700 Blatt 8ff in Kraft. Und diese gilt unverzüglich ohne Übergangsfristen sowohl für private als auch gewerbliche Transporte.
Bildunterschrift: Christian Egger, Leitung Service Line Truck&Bus TÜV SÜD Auto Service GmbH / Es gibt neue Mindestanforderungen für Spanngurte und Controller beim Auto-Transport / Cover: Informationsflyer -Transport von Pkw K Lkw auf Fahrzeugtransportern. © Foto: TÜV SÜD
Die VDI-Richtlinie (RiLi) 2700 Blatt: 8, 8.1 und 8.2 bildet die Grundlage für den Transport von Pkw und Lkw. „Die Physik gilt für alle, deshalb macht auch die neue VDI-Richtlinie zur Ladungssicherung keinen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Trans¬porten“, erklärt Christian Egger, Leitung Service Line Truck & Bus TÜV SÜD Auto Service GmbH.
VDI-Richtlinien werden in bestimmten Abständen auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Deshalb hat eine Arbeitsgruppe innerhalb des Richtlinienausschusses des VDI nun auf der Basis umfangreicher dynamischer Fahrtests und wissenschaftlicher Untersuchungen Empfehlungen an den VDI weitergeleitet. Sie bilden die Grundlagen der Novelle der RiLi 2700 Blatt: 8, 8.1 und 8.2. Unter anderem Hersteller, Fahrer und Halter müssen nachweisen, dass ihre Fahrzeuge richtlinienkonform sind. Christian Egger sieht in der Novelle der VDI-Richtlinie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Immer wieder zeige sich, dass mangelhafte Ladungssicherung eine nicht zu unterschätzende Unfallursache sei.
Die zunächst auf Prüfständen nach wissenschaftlichen Methoden gewonnenen Erkenntnisse wurden danach in dynamischen Fahrversuchen verifiziert. Ein Arbeitskreis mit Herstellern, Logistikern, Beladern und Prüforganisationen hat in der Folge neue Werte etwa für das Gesamtsystem bestehend aus Fahrbahnblechen, Spanngurten, Gurtcontrollern und Radvorlegern einwickelt. Herausgekommen sind Mindestanforderungen für das Ladungssicherungssystem die beim Transport von Pkw und Lkw verwendet werden. Dazu muss man wissen: Die Verantwortlichen im Bereich des Fahrzeugtransportes benötigen eine Freigabe für die Kombination aus verschiedenen Ladungssicherungsmitteln mit dem geprüften Fahrbahnelement des Transportfahrzeugs. Werkstätten oder Autohäuser, die Fahrzeuge verbringen, müssen sicherstellen, dass die eingesetzten Transportfahrzeuge bzw. Kombinationen mit Anhänger die neuen Werte einhalten. Da die Kombination aus Ladungssicherungsmittel und Ladefläche (Fahrbahnblech) zertifiziert sein muss, sind auch Informationen der Hersteller von Spanngurten oder Keilen erforderlich.
Christian Egger, Leitung Service Line Truck&Bus TÜV SÜD Auto Service GmbH, „Im ersten Schritt sollten sich die Werkstattbetreiber und Autohändler die regelmäßig Pkw mit eigenem Equipment transportieren an die Hersteller ihrer Anhängerfahrzeuge wenden. Im Blatt 8 der Richtlinie VDI 2700 sind die Anforde¬rungen an Fahrzeuge definiert. Die Fahrzeughersteller sind diejenigen, welche wissen, was ihre Anhänger können, bzw. sie können bei Bedarf ihre Typen auch den erforderlichen Prüfungen unterziehen“. TÜV SÜD hat einen Flyer zum Thema „Transport von Pkw K Lkw auf Fahrzeugtransportern entwickelt“(https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/auto-service/pdf/broschueren-und-flyer/informationsflyer-ladungssicherung.pdf). Weitere Infos unter: https://www.tuvsud.com/ladungssicherung